Mietkaution Schweiz: Höhe, Rückzahlung & Alternativen 2025
Von Immoswipe Redaktion · Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2026 · Ratgeber: Wohnung mieten Schweiz · 6 Min. Lesezeit
Die Mietkaution ist für die meisten Mietenden ein erheblicher Betrag – und gleichzeitig eines der missverstandensten Themen im Schweizer Mietrecht. Wie hoch darf sie sein? Was passiert mit dem Geld? Wann bekommst du es zurück? Und lohnt sich eine Kautionsversicherung?
Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen zur Mietkaution in der Schweiz – klar und auf Basis des aktuellen Mietrechts (OR Art. 257e).
🔗 Tipp: Lies ergänzend „Wohnung mieten Schweiz: Ablauf, Kosten & Tipps" für den vollständigen Überblick über den Mietprozess.
Kurzantwort
Die Mietkaution in der Schweiz darf maximal 3 Nettomietzinse betragen (Art. 257e OR). Sie wird auf ein gesperrtes Kautionskonto auf deinen Namen eingezahlt. Als Alternative zur Barkaution gibt es Kautionsversicherungen. Nach dem Auszug muss die Kaution innert angemessener Frist zurückbezahlt werden, sofern keine berechtigten Ansprüche bestehen.
Weiterführende Ratgeber zum Mietrecht
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Gemäss Art. 257e OR darf die Mietkaution bei Wohnungen maximal 3 Nettomietzinse betragen. Höhere Beträge im Mietvertrag sind nichtig – du müsstest also nur die gesetzliche Maximalkaution leisten, selbst wenn im Vertrag ein höherer Betrag steht.
| Nettomietzins | Maximale Kaution (3 Monatszinse) |
|---|---|
| CHF 1'000 | CHF 3'000 |
| CHF 1'500 | CHF 4'500 |
| CHF 2'000 | CHF 6'000 |
| CHF 2'500 | CHF 7'500 |
Die Regelung gilt für Wohnräume. Bei Geschäftsräumen gelten andere Bestimmungen (vertraglich frei vereinbar).
Das Mietkautionskonto
Die häufigste Form der Mietkaution in der Schweiz ist die Barkaution auf einem gesperrten Kautionskonto. Folgendes ist dabei wichtig:
- Das Konto läuft auf deinen Namen als Mieter, nicht auf den des Vermieters.
- Der Vermieter kann das Konto nur mit deiner Zustimmung oder auf Gerichtsbeschluss belasten.
- Das Konto ist gesperrt – weder du noch der Vermieter können einfach darüber verfügen.
- Die Zinsen auf dem Konto gehören dir als Mieter.
- Nach Auszug und Klärung aller Ansprüche wird das Konto auf deinen Auftrag hin aufgelöst.
Du kannst das Kautionskonto direkt bei deiner Bank eröffnen. Grosse Schweizer Banken (UBS, Raiffeisen, PostFinance, Kantonalbanken) bieten Mietkautionskonten an.
Kautionsversicherung als Alternative
Eine Kautionsversicherung (auch Bürgschaft oder Kautionsbürgschaft genannt) ersetzt die Barkaution durch eine Versicherungsgarantie. Du zahlst eine jährliche Prämie statt Kapital zu blockieren.
In der Schweiz sind die bekanntesten Anbieter:
- Swiss Caution (swisscaution.ch) – ca. 3.5% der Kautionssumme pro Jahr
- firstcaution (firstcaution.ch) – ähnliche Preisklasse
- goCaution (gocaution.ch) – Alternative mit digitaler Abwicklung
Wichtig: Bei einer Kautionsversicherung bist du im Schadensfall gegenüber der Versicherung regresspflichtig. Die Versicherung zahlt an den Vermieter, fordert den Betrag aber anschliessend von dir zurück.
Barkaution vs. Kautionsversicherung im Vergleich
| Barkaution (Kautionskonto) | Kautionsversicherung | |
|---|---|---|
| Kapital blockiert | Ja (volle Kautionssumme) | Nein |
| Laufende Kosten | Zinsverlust (minimal bei Tiefzinsphase) | ca. 3–5% der Kautionssumme pro Jahr |
| Regresspflicht bei Schaden | Nein (Kaution deckt Schaden) | Ja (Versicherung regressiert auf dich) |
| Akzeptanz durch Vermieter | Überall akzeptiert | Meist akzeptiert, selten abgelehnt |
| Empfehlung für | Wer Kapital hat und langfristig denkt | Wer Liquidität schonen will |
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Chancen-Check starten →Wann bekommst du die Mietkaution zurück?
Nach dem Auszug und der Wohnungsübergabe muss der Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist freigeben. In der Praxis dauert dies häufig 1 bis 3 Monate. Die Verzögerung ist erlaubt, um:
- Die Wohnung auf Schäden zu prüfen
- Die letzte Nebenkostenabrechnung abzuwarten
- Allfällige offene Mietzinsforderungen zu klären
Wenn du die Wohnungsübergabe ordentlich abgewickelt hast (vollständiges Protokoll, keine offenen Forderungen), kannst du den Vermieter schriftlich zur Freigabe der Kaution auffordern und dabei eine angemessene Frist setzen.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution einbehält?
Der Vermieter darf die Kaution nur einbehalten, wenn er berechtigte Ansprüche hat: Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder offene Mietzins- und Nebenkostenforderungen. Willkürliches Einbehalten ist nicht zulässig.
Vorgehensweise bei ungerechtfertigtem Einbehalten:
1. Schriftliche Aufforderung
Vermieter schriftlich zur Freigabe auffordern, mit Fristsetzung (z.B. 14 Tage).
2. Schlichtungsbehörde einschalten
Bei Nichtreaktion: Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietfragen einreichen. Kostenlos und unbürokratisch.
3. Mieterverband beiziehen
Beratung beim Schweizerischen Mieterverband holen – insbesondere wenn Schadensersatzforderungen des Vermieters bestritten werden.
Checkliste: Mietkaution Schweiz
- ☐ Kautionshöhe im Mietvertrag prüfen (max. 3 Nettomietzinse)
- ☐ Barkaution (Kautionskonto) oder Kautionsversicherung wählen
- ☐ Kautionskonto auf eigenen Namen eröffnen und Einzahlung vornehmen
- ☐ Einzahlungsbestätigung aufbewahren
- ☐ Bei Einzug: vollständiges Übergabeprotokoll mit allen Mängeln erstellen lassen
- ☐ Bei Auszug: erneutes Übergabeprotokoll erstellen
- ☐ Vermieter schriftlich zur Kautionsfreigabe auffordern
- ☐ Bei ungerechtfertigtem Einbehalten: Schlichtungsbehörde einschalten
Fazit: Kaution korrekt leisten, sicher zurückbekommen
Die Mietkaution schützt den Vermieter bei Schäden – aber das Gesetz schützt auch dich als Mieter. Wer die Regeln kennt, das richtige Konto wählt und die Übergabe sorgfältig dokumentiert, bekommt die Kaution nach dem Auszug problemlos zurück.
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FAQ: Mietkaution Schweiz
1. Wie hoch darf die Mietkaution in der Schweiz sein?
Maximal 3 Nettomietzinse gemäss Art. 257e OR. Bei einem Nettomietzins von CHF 1'500 also maximal CHF 4'500. Höhere Beträge im Mietvertrag sind nichtig.
2. Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein gesperrtes Bankkonto auf deinen Namen. Der Vermieter kann es nur mit deiner Zustimmung oder auf Gerichtsbeschluss belasten. Die Zinsen gehören dir.
3. Wann bekomme ich die Mietkaution zurück?
Nach dem Auszug und Klärung aller Ansprüche – in der Praxis 1 bis 3 Monate. Bei keinen Mängeln oder offenen Forderungen hat der Vermieter keinen Grund zur Verzögerung.
4. Was ist eine Kautionsversicherung?
Eine Versicherung bürgt anstelle der Barkaution. Du zahlst ca. 3–5% der Kautionssumme pro Jahr, blockierst kein Kapital – bist aber im Schadensfall regresspflichtig gegenüber der Versicherung.
5. Was tue ich, wenn der Vermieter die Kaution einbehält?
Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung. Bei Nichtreaktion: Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietfragen einreichen. Beratung beim Mieterverband einholen.
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