In der Schweiz ist eine Krankenversicherung für alle in der Schweiz ansässigen Personen zwingend notwendig. Das System lässt sich in eine Grundkrankenversicherung und eine freiwillige Zusatzversicherung unterteilen. Nach Ankunft in der Schweiz haben Sie bis zu drei Monate Zeit, eine Grundversicherung abzuschließen.

Die Leistungen richten sich dabei nach dem Krankenkassengesetz. Deshalb werden von allen Krankenkassen die gleichen Grundleistungen abgedeckt.

Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung können Sie weitere Risiken absichern, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und nicht oder nur teilweise von einer Pflichtversicherung bezahlt werden würden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KVG.